§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Hundepension im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension verbleibt.
(2) Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension verbleibt.
§ 3 Beratungsgespräch/Buchung
(1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Hundepension durch das Beratungsgespräch eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt.
(2) Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen.
(5) Die Hundepension kann leider generell nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundepension erklärt sich der Hundehalter einverstanden. Ein Dazubuchen dieser Leistung ist möglich.
(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4 Vertragspartner/-abschluss
(1) Vertragspartner sind die Hundepension und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt).
(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
(3) Die Hundepension bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.
(4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden und der Hundepension kommt erst zustande, wenn die Hundepension dem Kunden die Reservierung bestätigt.
(5) Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist die Hundepension verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist eine evtl. geleistete Zahlung von der Hundepension an den Kunden zu erstatten.
(6) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung der Hundepension, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist das Hundehotel berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
§ 5 Leistungen
(1) Die Hundepension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Hundepension zu zahlen.
(3) Die Preise können von der Hundepension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen der Hundepension oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und die Hundepension dem zustimmt.
§ 6 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension dem Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod
(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird im Hundehotel hinterlegt.
(2) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes im Hundehotel außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde
(3) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension keine Haftung übernommen werden.
(4) Die Hundepension übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch, wird die Hundepension einen Tierarzt nach Wahl beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.
§ 8 Läufige Hündin
Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Aufenthaltsdauer) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
§ 9 Haftung
(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
(2) Der Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Inhabers der Hundepension oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.
(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension keine Haftung.
§ 10 Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, dass eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
§ 11 Bring- und Abholzeiten
(1) Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 10:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 6:30 bis 8:00 gebracht und von 15:00 bis 16:30 abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht nur nach Vereinbarung gegen Aufpreis! Eine Abgabe und Abholung an Sonn-/ Feiertagen ist ausgeschlossen!
(2) Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundepension vor, den zu betreuenden Hund bei sich über Nacht unter zu bringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 8 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.
§ 13 Preise
(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen. Diese sind bis zur nächsten Änderung gültig.
(2) Der Hundepensions-/Tagesbetreuungspreis wird im Voraus und in bar oder nach Absprache per Überweisung entrichtet.
(3) Zusätzlich entstandene Leistungen wie Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit, Tierarztbesuche sind bei Abholung in bar zu bezahlen. Bei nicht Nachkommen der Zahlungspflicht behält sich die Hundepension das Recht vor, den Hund solange einzubehalten, bis der Hundehalter den festgelegten Preis ausgleicht. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Hundehalter.
§ 14 Leistungsstornierung
Zeitpunkt der Stornierung - Stornogebühr
- bis 21 Tage vor Betreuungsbeginn = 25%
- bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn = 50%
- bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn = 75%
Bei Nichtanreise ohne Stornierung, kommt der Besitzer für die Gesamtkosten des Aufenthalts auf.
§ 15 Betriebsgelände
Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der Hundepension grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt! Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 16 Kundendaten
Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Hundepension behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch die Hundepension auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.
§ 17 Ablehnungsrecht
Die Hundepension hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
§ 18 Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Hundepension und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.
©Wunderfell. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.